Bf. Julius (Echter von Mespelbrunn) von Würzburg, Herzog von Franken, bekundet, dass er dem Philipp Friedrich Ulner von Dieburg, auch als Träger seines Bruders Hans Gernand, Söhne des + Eberhard, den halben Teil an Dorf und Gericht Gräfenhausen mit allem Zubehör, der nach dem Tod ihres Vetters Hartmann Ulner von Dieburg auf sie gefallen ist, zu einem Mannlehen verliehen habe unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Nachfolger und des Stifts Lehenschaften, Rechte und Gewohnheiten.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...