Georg von Riedheim [Gde. Holzheim/Lkr. Donau-Ries], Sohn des verstorbenen Johann von Riedheim zu Kaltenburg [Ruine bei Hürben Stadt Giengen a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim], bekennt, dass ihn Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Bürger angenommen und in den Schirm und das Bürgerrecht der Stadt Ulm aufgenommen haben. Er verpflichtet sich, das Bürgerrecht zehn Jahre lang zu behalten und während dieser Zeit Bürgermeister und Rat gehorsam zu sein. Seinen Besitz wird er während dieser Zeit wie andere Bürger auch zu der Stadtsteuer versteuern. Sagt er der Stadt sein Bürgerrecht vor Ablauf der zehn Jahre auf, dann hat er eine Strafe von 100 rheinischen Gulden an die Stadt zu entrichten. Bei Säumnis steht der Stadt Ulm ein Pfändungsrecht zu.