1. Anzeige der Vollendung der Konstitutionsedikte mit Übergabe des Entwurfs zum neunten und letzten. Von Geheimrat Brauer, 30. März 1808. 2. Neuntes und letztes Konstitutionsedikt über die Gewährleistung der Staatsverfassung. Entwurf von Geheimrat Brauer. 3. Bemerkungen hierzu von Geheimrat E. Meier, ohne Datum. 4. Bemerkungen von Staatsrat Herzog vom 7. April 1808. Nach Geheimratsbeschluss vom 16. Juli 1808: ad acta.
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1. Anzeige der Vollendung der Konstitutionsedikte mit Übergabe des Entwurfs zum neunten und letzten. Von Geheimrat Brauer, 30. März 1808. 2. Neuntes und letztes Konstitutionsedikt über die Gewährleistung der Staatsverfassung. Entwurf von Geheimrat Brauer. 3. Bemerkungen hierzu von Geheimrat E. Meier, ohne Datum. 4. Bemerkungen von Staatsrat Herzog vom 7. April 1808. Nach Geheimratsbeschluss vom 16. Juli 1808: ad acta.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6062
Staatsverfassung und Landstände 01a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> Staatsverfassung und Landstände
1808
Enthält: Zu 1.
Beilage A: Anzeige über die Notwendigkeit einer Konstitution, von Brauer vom 22. September 1806. Mit Unterbeilagen: Skizze der wesentlichen Teile einer neuen Konstitution des badischen Staates.
Beilage B: Resolution des Großherzogs Karl Friedrich auf obige Anzeige vom 27. Oktober 1806.
Beilage A: Anzeige über die Notwendigkeit einer Konstitution, von Brauer vom 22. September 1806. Mit Unterbeilagen: Skizze der wesentlichen Teile einer neuen Konstitution des badischen Staates.
Beilage B: Resolution des Großherzogs Karl Friedrich auf obige Anzeige vom 27. Oktober 1806.
Staatsdepartement
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
08.04.2026, 03:01 MESZ
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