Hans Duntzel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden, dass sich Wendel Mienstein, Vikar des St. Peters-Altars am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer, einerseits und Swicker Heckler, Hans Heckler, Bernhard Heckler, Peter Zimmermann, Peter Daup und Peter Becker aus Oberöwisheim sowie Michel Kneller, Jörg Mörlin und Jost Reinlin andererseits unter Vermittlung des Eberhard von Helmstatt, Fauts am Bruhrain, ihren Streit über einen Hof zu Zeutern und eine Korngült von 6 Maltern in angegebener Weise beigelegt haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...