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Verordnung über die Verrechnung der Kaufschillinge, welche zur Ergänzung des Großherzoglichen Familieneigentums aus der Hauptstaatskasse geleistet werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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Verordnung über die Verrechnung der Kaufschillinge, welche zur Ergänzung des Großherzoglichen Familieneigentums aus der Hauptstaatskasse geleistet werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
Darmstadt, 1859 September 20
Sachakte
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