Bernhard VII. zur Lippe bekennt, den untengen. Kreditgebern 300 Rhein. Gl. zu schulden und setzt dafür die Hälfte des Schlosses Lipperode mit allen rechten und Zubehör zum wiederkäuflichen Pfand. Arnd von der Borch, Bate seine Frau, Johann Quaditz u. Elseke, seine Frau, gewähren Bernhard VII. zur Lippe das Recht, die vorgenannte Schlosshälfte wieder einlösen zu dürfen. Sie werden vom Edelherrn als dessen ungerechnete Amtleute eingesetzt, so wie einst vor ihnen der (+) Johann de Lichte

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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