Bernhard VII. zur Lippe bekennt, den untengen. Kreditgebern 300
Rhein. Gl. zu schulden und setzt dafür die Hälfte des Schlosses Lipperode
mit allen rechten und Zubehör zum wiederkäuflichen Pfand. Arnd von der
Borch, Bate seine Frau, Johann Quaditz u. Elseke, seine Frau, gewähren
Bernhard VII. zur Lippe das Recht, die vorgenannte Schlosshälfte wieder
einlösen zu dürfen. Sie werden vom Edelherrn als dessen ungerechnete
Amtleute eingesetzt, so wie einst vor ihnen der (+) Johann de
Lichte