Wesel, Fraterherren, Urkunden AA 0552 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
AA 0552 122.17.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.6. V - Z >> 1.2.6.10. Wesel >> 1.2.6.10.3. Fraterherren
1408-1796
Rechtsgeschäfte
Bestandsbeschreibung: Die Urkunden über die Stiftung und erste Dotation fehlen jetzt, sind aber in einem kleinen Copiebuche aus dem XV. Jahrhundert erhalten, worin sich zugleich die Urkunden des Erzbischofs Dietrich von Köln und mehrerer Päpste über die Zulässigkeit solcher Konvente befindet. Ohne einem bestimmten geistlichen Orden anzugehören und ohne einen neuen zu bilden, wurde dadurch religiös gesinnten Männern gestattet, zusammen zu wohnen, von gemeinsamen Gute an gemeinsamen Tische zu leben und unter sich einen oder zwei Priester zu haben, die den übrigen Mitgliedern als Rektor vorstehen sollten. Die so Zusammengetretenen nannten sich Brüder - Frater - und Frater- oder Brüderhaus, bis ihnen später Wohlhabenheit die Benennung Fraterherren beilegte. Ihre Bestimmung war ”caste et concorditer“ eine vita communis zu führen, wie jene Urkunden sich ausdrücken.
Ein solches Brüderhaus bestand zu Münster, zum Springborn, Fontis salientis genannt, und der Rektor desselben, Heinrich von Ahuys, schenkte ein Haus zu Wesel zur Errichtung eines solchen domus clericorum in communi viventium, welches den Namen domus s. Martini erhielt und dem Hause in Münster untergeordnet bleiben sollte. Diese gegenseitige Beziehung hat fortgedauert, wie die Urkunde von 1777 ergibt. Den Hergang der gedachten Stiftung hat der nachfolgende Rektor 1442 und Erzbischof Dietrich von Köln im folgenden Jahre bestätigt.
Das Haus zu Wesel lag in der Sevenaerer Straße im Bezirk der Pfarre, welche dem dortigen Frauenkonvent extra muros untergeben war, und erhielt von diesem 1444 die Erlaubnis, eine Kapelle mit drei Altären, Gesangsmessen und öffentlichem Gottesdienst zu haben. Herzog Johan von Kleve bestätigte dasselbe 1493.
Die Fraterherren, welche auch Weltliche sein und bleiben konnten, scheinen das Weltliche nicht aus den Augen verloren zu haben, indem sie bis zur neuen Zeit ansehnliche Güter erworben, wie das nachfolgende Verzeichnis ausweist.
Bestandsbeschreibung: Die Urkunden über die Stiftung und erste Dotation fehlen jetzt, sind aber in einem kleinen Copiebuche aus dem XV. Jahrhundert erhalten, worin sich zugleich die Urkunden des Erzbischofs Dietrich von Köln und mehrerer Päpste über die Zulässigkeit solcher Konvente befindet. Ohne einem bestimmten geistlichen Orden anzugehören und ohne einen neuen zu bilden, wurde dadurch religiös gesinnten Männern gestattet, zusammen zu wohnen, von gemeinsamen Gute an gemeinsamen Tische zu leben und unter sich einen oder zwei Priester zu haben, die den übrigen Mitgliedern als Rektor vorstehen sollten. Die so Zusammengetretenen nannten sich Brüder - Frater - und Frater- oder Brüderhaus, bis ihnen später Wohlhabenheit die Benennung Fraterherren beilegte. Ihre Bestimmung war ”caste et concorditer“ eine vita communis zu führen, wie jene Urkunden sich ausdrücken.
Ein solches Brüderhaus bestand zu Münster, zum Springborn, Fontis salientis genannt, und der Rektor desselben, Heinrich von Ahuys, schenkte ein Haus zu Wesel zur Errichtung eines solchen domus clericorum in communi viventium, welches den Namen domus s. Martini erhielt und dem Hause in Münster untergeordnet bleiben sollte. Diese gegenseitige Beziehung hat fortgedauert, wie die Urkunde von 1777 ergibt. Den Hergang der gedachten Stiftung hat der nachfolgende Rektor 1442 und Erzbischof Dietrich von Köln im folgenden Jahre bestätigt.
Das Haus zu Wesel lag in der Sevenaerer Straße im Bezirk der Pfarre, welche dem dortigen Frauenkonvent extra muros untergeben war, und erhielt von diesem 1444 die Erlaubnis, eine Kapelle mit drei Altären, Gesangsmessen und öffentlichem Gottesdienst zu haben. Herzog Johan von Kleve bestätigte dasselbe 1493.
Die Fraterherren, welche auch Weltliche sein und bleiben konnten, scheinen das Weltliche nicht aus den Augen verloren zu haben, indem sie bis zur neuen Zeit ansehnliche Güter erworben, wie das nachfolgende Verzeichnis ausweist.
Archivbestand
Deutsch
fehlende Urkunden: 1518 Nov. 12
Behandigung mit dem Hofe Overfelt, rührig vom Hofe ”to Raem“.
1519 April 12
betr.Gut Veltwick im KirchspielI Bislich?
1524 Okt. 1
Die Fraterherren verkaufen der Lisbeth v. Rees, Witwe des Weseler Bürgers Johann Ketgens ein Haus in Wesel.
1546 Aug. 18
Behandigung mit Gut Overfeld, vom Hof toIlaem abhängig.
1547 Mai 22
Behandigung mit dem Stalbergs Gut durch den Abt von Werden.
Urkunde fehlt!
1547 Aug. 24
Die Fraterherren zu Wesel verpachten ihre Güter Kaldenhave, Stappenbreide, die Brunsche Hufe und Berckweysche zu Hamminkel den Eheleuten Johann und Hedwig Kalthoff.
Behandigung mit dem Hofe Overfelt, rührig vom Hofe ”to Raem“.
1519 April 12
betr.Gut Veltwick im KirchspielI Bislich?
1524 Okt. 1
Die Fraterherren verkaufen der Lisbeth v. Rees, Witwe des Weseler Bürgers Johann Ketgens ein Haus in Wesel.
1546 Aug. 18
Behandigung mit Gut Overfeld, vom Hof toIlaem abhängig.
1547 Mai 22
Behandigung mit dem Stalbergs Gut durch den Abt von Werden.
Urkunde fehlt!
1547 Aug. 24
Die Fraterherren zu Wesel verpachten ihre Güter Kaldenhave, Stappenbreide, die Brunsche Hufe und Berckweysche zu Hamminkel den Eheleuten Johann und Hedwig Kalthoff.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
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- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.10. Wesel (Tektonik)
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