1432, im 10. Jahr der Indiktion und im 2. Regierungsjahr Papst Eugens IV. "an dem funfften tage des mandes zu latine genant November" gegen 9 Uhr erschien in der Pfarrkirche zu Bernkastel, Trierer Bistum, vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Walram von Koppenstein (Coppensteyn) im Namen des Johann Grafen zu Sp. und ließ Johann Schreiber von Dienstweiler (Dyentzwilre) einen besiegelten Spruch des Erzbischofs Ulrich von Trier (Triere) verlesen, den dieser in der Sache zwischen dem Grafen und Schöffenmeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier gefällt hatte; der Graf hatte gegen die Stadt wegen einer von dieser an Adolf Herzog zu Berg (Berge) und Jülich (Gulche) gerichteten Schrift geklagt. Dann verlas Johann die Klage des Grafen, die Antwort der Stadt und den Spruch des Erzbischofs, sowie eine Erklärung, wie und wann die Parteien ihre Beweise vorzubringen hätten. Darauf folgte ein vom Herzog von Berg und Jülich auf Bitten der Stadt an den Grafen von Sp. und ein von der Stadt wegen des Grafen an den Herzog geschriebener Sendbrief; im letzteren, den der Herzog dem Grafen mit übersandt hatte, war enthalten, daß die Stadt dem Grafen auf seine Klagen Recht geboten habe. Dadurch, so Walram, sei dem Grafen Unrecht geschehen. Er forderte den Notar auf, darüber ein Instrument anzufertigen. Zeugen: Dietrich der Junge Herr zu Manderscheid und Daun (Dune), Daniel von Kellenbach, Gottfried Herr zu Esch (Esche) und Johann von Metzenhausen (Meyzenhuser) der Junge. Diese bekunden ihre Anwesenheit, (1) Daniel und (2) Johann kündigen ihre Siegel an. Johann von Kirchberg, Priester Mainzer (Menzer) Bistums und päpstlicher Notar, war bei allem anwesend, hat das Instrument in die Form gebracht, wegen der augenblicklichen Gebresten seines Gesichtes abschreiben lassen, es durchgelesen und mit seinem Signet versehen zu den angekündigten Siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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