Troisdorf ([Bedburg-] Kirchtroisdorf).: Dann aber nachgehends sotanes Lehen in rechter Zeit nicht gesonnen weniger empfangen und dahero durch Urteil und Recht am 19. Juli 1699 heimfällig deklarieret, fort darauf auch wirklich eingezogen worden, so ist solchemnach Joan Friederich Freiherr von Schaesberg für sich und seine männ- und weiblichen ehelichen Leibserben und Deszendenten gegen die von demselben bar wirklich erlegte Summe Gelds von 8.000 Reichstaler, worunter die auf bemeldtem Lehen mit lehenherrlichem gnädigstem Vorwissen und Konsens gehafteten 1.800 Gulden rheinisch, zu 1.200 dergleichen Reichstaler gerechnet, mitbegriffen waren, über dies auch aus sonderbaren Gnaden mit vorberührtem Hof zu Troisdorf samt denen dazu gehörigen obgemeldten 400 Morgen Artlands, ausgenommen jedoch diejenige 23 Morgen und 1 Viertel Lands, welche die Witwe des Obristen von Flantz hiebevorn in Besitz gehabt und der Lehnbarkeit erlassen waren, und also nebst Abzug deren mit annoch übrigen 376 und 3/4 Morgen, fort Buschgerechtigkeiten, Kapaunen, Hühnern und Pfennigsgeld vorschrieben und allem anderen seinem Zubehör zu einem neuen gemeinen Lehen belehnt worden. Siegel ab.