Kaiser Karl tut dem Rat und den Bürgern zu Leutkirch die Gnade, dass sie und ihre Bürger nicht vor das kaiserliche Hofgericht, das Landgericht zu Rottweil oder andere auswärtige Gerichte geladen werden, sondern nur vor ihrem Amman zu Recht stehen sollen, es wäre denn, dass dem Kläger Recht versagt würde; verleiht ihnen Recht und Freiheit wie Lindau es hat, doch dass sie keine Eigenleute in ihre Stadt aufnehmen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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