1673 August 29 – Bischof Ernst August erklärt das von seinem Stallmeister und Drosten Christian Friedrich von Harling angekaufte Burglehn in Iburg, welches vordem die von Korff genannt Schmising zu Tatenhausen als Lehen anerkannten, welches aber mit Genehmigung des Domkapitels aus der Lehnspflicht entlassen wurde, weil der von Hammerstein der Lehnkammer dafür ein Äquivalent überwies, mit allen dazu erworbenen und gelegten Pertinentien für frei und landtagsfähig anstelle des adelichen Hauses Schleppenburg. – Original Pergament mit Unterschrift und Siegel; [das Siegel] des Domkapitels ist vom Pergamentstreifen abgefallen.

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv