Jörg Ginter von Hildrizhausen, der an der Kirchweihe mit einer Büchse beim Jagen im Wald angetroffen wurde und sich einer Verhaftung durch die Flucht entzogen hatte, wird auf Bitten seiner Ehefrau und guter Freunde begnadigt und wieder eingelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig nicht mehr zu wildern und sich als gehorsamer Untertan zu erzeigen. Als Unterpfand dafür und für die Richtigkeit seiner Angabe, früher nicht öfter als angegeben gewildert zu haben, setzt er 150 lb h, für deren Zahlung zwei Bürgen haften. - Bürgen: 1) Hans Mayer d.J. 2) Blasius Wollpreth, beide zu Hildrizhausen, seine Vettern.