Kläger: Dr. Georg Günther vom Holtze, Sekretär des Domkapitels zu Hamburg, für sich und in Vollmacht des Heinrich Freiherrn von Meurer, Legationsrat und Gutsbesitzer auf Krummendiek bei Itzehoe, sowie des Dr. Johann Peter Simon, Kanoniker in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Walter Thode, Jochim Matthias Hasse, Johann Peter Schmid und Dr. Gerhard Lütkens, namens ihrer Ehefrauen, und Christian Wilhelm Kopp als Kurator der Johannna Katharina Block sowie Dr. Johann Otte, Lt. Nikolaus Schaffshausen, Hinrich Burmester, Paul Paulsen, Julius Henrich Lochau und Dr. Johann Dietrich Schlüter, Ratssekretär in Hamburg (Beklagte) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Streit unter den Erben des Oberalten Peter Kentzler und seiner Frau Anna, Tochter des Bürgermeisters Jürgen Schrötteringk, um das Eigentum an zwei Lusthäusern und Ländereien in Hamm, die vom Erblasser angeblich zu einem Fideikomiss für die männlichen Träger des Familiennamens bestimmt waren
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Kläger: Dr. Georg Günther vom Holtze, Sekretär des Domkapitels zu Hamburg, für sich und in Vollmacht des Heinrich Freiherrn von Meurer, Legationsrat und Gutsbesitzer auf Krummendiek bei Itzehoe, sowie des Dr. Johann Peter Simon, Kanoniker in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Walter Thode, Jochim Matthias Hasse, Johann Peter Schmid und Dr. Gerhard Lütkens, namens ihrer Ehefrauen, und Christian Wilhelm Kopp als Kurator der Johannna Katharina Block sowie Dr. Johann Otte, Lt. Nikolaus Schaffshausen, Hinrich Burmester, Paul Paulsen, Julius Henrich Lochau und Dr. Johann Dietrich Schlüter, Ratssekretär in Hamburg (Beklagte) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Streit unter den Erben des Oberalten Peter Kentzler und seiner Frau Anna, Tochter des Bürgermeisters Jürgen Schrötteringk, um das Eigentum an zwei Lusthäusern und Ländereien in Hamm, die vom Erblasser angeblich zu einem Fideikomiss für die männlichen Träger des Familiennamens bestimmt waren
211-2_H 170 Teil 2
H 5392
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> H
1653(1661)1764-1773
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Albert Ruland (1764), Lt. Johann Christoph Brand (1768). Beklagte: Lt. Gotthard Johann Hert (1764), Lt. Lukas Andreas von Bostell (1767). Nebenbeklagter: Lt. Lukas Andreas von Bostell (1768).- Instanzen: 1. Obergericht 1761-1763. 2. Reichskammergericht 1764-1773.- Darin: Testament von 1653 (mit Zusätzen von 1661) des Peter Kentzler; "Schema genealogicum" der Nachkommen des Cord Kentzler.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11186 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ