Ebf Konrad von Mainz beurkundet, daß die Äbtissin von Heerse eine Klage gegen die Nonnen von Gehrden, deren Provisor der Abt von Liesborn sei, vorgebracht hat. Sie berichtete, die ehemalige Äbtissin Beatrix habe dem Kloster Gehrden im Einvernehmen mit dem Bf von Paderborn und anderer 15 Hufen geschenkt, 12 im Wald Osninc, zwei in Eckhusen und eine in Wegrumshem. Dabei habe sie zur Bedingung gemacht, daß die jeweiligen Pröpste von Gehrden diese 15 Hufen von der Äbtissin zu Lehen empfangen sollten. Ferner seien die Pröpste von Gehrden verpflichtet worden, die Petruskirche auf der Iburg instand zu halten. Dem hat der Abt von Liesborn widersprochen und ausgesagt, die besagten 15 Hufen vom Bf von Paderborn erhalten zu haben. Darüber hat er eine Urkunde vorgelegt, die der Ebf kassiert hat. Auf Anraten der anwesenden Bfe Hermann von Münster und Siegfried von Paderborn haben sich beide Seiten namentlich genannte Berater genommen. Schließlich wurde der Streit dahingehend beendet, daß den Klagen der Äbtissin stattgegeben wurde. Außerdem sollte die Äbtissin sich jederzeit auf der Iburg aufhalten dürfen. Die jeweiligen Vögte von Heerse sollten auch die Vogtei über die 15 Hufen innehaben. Der Ebf kündigt sein Siegel an und benennt Zeugen. Acta sunt hec anno dominice incarnationis Mo Co LXXXo IIIIo. Indictione secunda, regnante imperatore Frederico foeliciter.