Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Bacharacher Zollschreiber Antonius Strack aufgrund der treuen Dienste, die dieser dem Pfalzgrafen Ludwig IV. und dem Aussteller geleistet hat, Haus und Güter in der Stadt und Gemarkung zu Kaub auf Lebtag von Bede, Steuer und anderen Beschwerungen befreit hat. Der Pfalzgraf weist die Stadt Kaub und seine Amtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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