Vertrag zwischen dem Markgrafen Georg Friedrich von Bayreuth und Dietrich von Streitberg über die Abtretung der Bayreuther Rechte an dem allodialen, zum Burggruber Rittergut gehörenden Wald Eibenberg und den Wäldern Ober- und Untereichen, welche zu Bayreuthischen Rittermannlehen gemacht werden