Dem Unterkäufer und Ulmer Bürger Peter Würich steht ein jährlicher Zins in Höhe von 5 rheinischen Gulden zu. Dieser gefällt von Haus und Hofstatt des Kürschners Heinrich Oder in Ulm zwischen den Häusern des Klaus Memminger und des Jakob Pflaum. Er hat diesen Zins von dem Kürscher am 11. März ("auf mittwochen nach dem sonntag Invocavit") 1489 erworben. Der Zins ist gegen Zahlung von 100 rheinischen Gulden ablösbar. Diesen Zins verkauft er nun Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm für die Messe auf dem Altar mitten im Ulmer Münster. Diesen Altar hatten Bürgermeister und Rat aufgrund einer testamentarischen Verfügung der verstorbenen Witwe des Johann Rentz des Alten Elisabeth Ott errichten lassen. Dafür hat er von den Käufern 100 rheinische Gulden erhalten. Den Inhabern von Haus und Hofstatt bleibt trotz dieses Verkaufs das Recht zur Ablösung des Zinses vorbehalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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