Jörg Meier aus Ödenwaldstetten (Waldstetten), Hans Lemle aus Tigerfeld, Copen Martin aus Kettenacker, Hans Remig aus Wilsingen, Michel Remig aus Wilsingen, Jakob Meier aus Ödenwaldstetten, Deis Sautter aus Wilsingen, Martin App aus (Langen-)Enslingen und Pholenn Daugeler aus Friedingen, bürgen für ihren Sohn bzw. Vetter oder Schwager Urban Meier, B. zu Hettingen, mit 40 fl und versprechen, sich im Falle säumiger Zahlung vom Vogt zu Hettingen in ein offenes Wirtshaus dortselbst mahnen zu lassen, binnen drei Tagen sich dort einzufinden und solange nach Recht und Gewohnheit in Leistung zu liegen, bis das Geld samt aufgelaufenen Kosten und Schäden erlegt ist. U. Meier war auf Anzeige wegen Holzbidebstahls zu Hettingen gef. und vom Schultheißen Hans Fischer betädingt worden; M. hatte aber an den Obervogt zu Urach, Sigmund Herter, appelliert, der jedoch den Vogt zu Hettingen, Baltus Saurmann, anwies, den Meier ins Recht oder in die Strafe seines Landesherrn zu stellen. Als der Schultheiß ihn rechtlich forderte, war Meier außer Landes geflohen und dadurch noch mehr straffällig geworden. Auf die Bitten der ehrsamen und weisen Schultheiß, Bm. und Gericht zu Hettingen samt andern Freunden, ihn wiederum zu Weib und Kindern einzulassen, wurde M. dergestalt begnadigt, daß er fortan die Herrschaft Hettingen sowie deren Zwing und Bänne verlassen, meiden und eine Geldstrafe von 12 fl bezahlen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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