Notariatsinstrument des Heinrich Steymitz von Gosmansdorff, Kleriker Würzburger Bistums: Der Rat zu Nürnberg läßt Hennslein Kromer "von Hasfurt genannt" durch Hans Lemlein, Ratsherrn, mitteilen, dass er ihm des verlangte Leibgeding von 10 fl. nicht auszahlen könne, nachdem ihm von den kaiserlichen Kommissaren, Bischof (Johann) von Eichstätt und Heinrich Marschall von Pappenheim etliche von Koburg zu Vormündern und Treuhändern gesetzt seien, und diese des Leibgeding für ihn bereits empfangen hätten. Glaube er sich hiedurch benachteiligt, so wolle der Rat die Sache beim kaiserlichen Hofgericht oder vor dem Rat zu Windsheim oder Weißenburg zum Austrag bringen. - Zeugen: Seytz Eychler und Eberhart Fürer, Bürger zu Nürnberg.