Hans Grau von Kempeln (Camptlain/Kemptlain) und seine Ehefrau Gertrud von Hattert (Hartert) verkaufen aus eigenem freien Willen an Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herrn zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg und Neuerburg, zwei Weingärten bei Cond (Kunde) gelegen, die ihnen gehören. Der eine heißt Thum und liegt oben an Ludwig von Sehl (Seyll), und stößt an die Mosel, der andere liegt gegenüber der Furt und rührt oben an den Kuhweg (kuweg). Die Aussteller verkaufen die Weingärten als Erbkauf und lassen sie dem Grafen nach Landesbrauch vor Schöffen und Gericht zu Cond mit Halm und mit Mund auf. Für den Fall, daß die Weingärten mit der Beschreibung nicht übereinstimmen oder daß irgendwelche Lasten außer den nachstehend aufgeführten auf den Weingärten liegen, versprechen sie, den Grafen schadlos zu halten. Dafür soll der Graf die 100 Goldgulden der Kirche zu Valwig zurückzahlen, für die die Weingärten an diese verpfändet waren. Auch sollen er und seine Erben den Eheleuten jährlich am Martinstag (Nov. 11) oder acht Tage zuvor oder danach 6 1/2 daunische Malter Korn aus seinen Renten zu Stadtfeld nach Kyll (Keill) liefern und bringen lassen. Wegen der 50 Goldgulden, die Dietrich von Neunkirchen, derzeit Schultheiß von Daun, den Eheleuten schuldig ist, hat es der Graf auf sich genommen, den Eheleuten jährlich zwei Malter Korn aus seinem Zehnt zu Stadtfeld zu liefern, solange die Verschreibung andauert. Dem Grafen oder seinen Erben steht es aber jederzeit frei, die Rente von 6 1/2 Malter Korn mit 162 1/2 Goldgulden abzulösen, ebenso die zwei Malter Korn mit 50 Goldgulden, anschließend ist er aller weiteren Verpflichtungen aus diesem Rechtsgeschäft ledig. Als Unterpfand setzt der Graf den Eheleuten seinen Zehnt zu Stadtfeld. Es wurden zwei Ausfertigungen der Urkunde erstellt, die von den Grafen Dietrich von Manderscheid, Vater und Sohn, und von Hans besiegelt wurden und wovon jede Partei ein Exemplar erhielt. Sr.: Die Grafen Dietrich und Dietrich von Manderscheid, Hans Grau, und für Gertrud, die kein eigenes Siegel hat, Gerhard von Bentzerath, Amtmann zu Berburg (Bertburg). Ausf. Perg., fleckig - 4 Sg. anh., ab - Rv.