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Jakob, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Ursula Gyray zu Giesenweiler, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Konrad Gyray und der Katharina Speidler, um 6 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Ursula von ihrem Eid, spricht dieselbe auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihr, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die aus demselben resultierenden Ansprüche und Forderungen verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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