1.) Der halbe kleine und große Zehnt zu Neukirchen [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) fünf Schillinge Bodenzins auf zwei Häusern zu Neukirchen; 3.) ei...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 14, 1649
A I u, von Baumbach sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Baumbach, Nr. 28
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe F >> Fa-Fl >> Finck
1547 März 05
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der halbe kleine und große Zehnt zu Neukirchen [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) fünf Schillinge Bodenzins auf zwei Häusern zu Neukirchen; 3.) eine Hofstätte mit Garten und Wiesen zu Neukirchen; 4.) Güter zu Zella [Ortsteil der Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.]; 5.) Güter zu Loshausen [Ortsteil der Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.]; 6.) Güter zu Wernersdorf [Wüstung auf der Gemarkung Zella, Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.] [?] (Werichesdorff); 7.) Güter zu Rommershausen [Wüstung auf der Gemarkung Schönstein, Gem. Gilserberg, Schwalm-Eder-Kr.]; 8.) ein Gütchen zu Leimbach [Ortsteil der Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.]; 9.) zwölf böhmische Groschen Erbzins zu Schönborn [Ortsteil der Gem. Frielendorf, Schwalm-Eder-Kr.]; 10.) [der Wald] das Hohe Holz zu Zella. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von (Leutter), Apel von (Weinolt)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von (Leutter), Apel von (Weinolt)
Belehnte/r: Johann von (Leutter) und Apel von (Weinolt) als Vormünder der Otto, Christoph und Andreas Finck, der Söhne des verstorbenen Heinrich Finck
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Hessen (Tektonik)
- Landgräfliches Archiv (Hessen-Kassel) (Tektonik)
- Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] (Bestand)
- Aktivlehen (Gliederung)
- Personenbetreffe F (Gliederung)
- Fa-Fl (Gliederung)
- Finck (Gliederung)