Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Johann Ort, Pastor zu Hagenbach (Hagenbüche), mitsamt seinen Gütern in seinen Schirm. Der Aussteller versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johann der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Johann dem nachkommen will. Beide Parteien mögen den Schirmvertrag unter Wahrung einer einjährigen Frist aufkündigen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute usw., insbesondere zu Germersheim, Weißenburg, Selz, Neuburg am Rhein sowie Kleeburg, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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