Johann Rump von Valbert (Varemert)(6 km östlich von Schönholthausen), Sohn des + Dietrich (Dirik), und seine Frau Margarethe (Margrete) bekunden, daß sie mit Johanns Vetter Hermann von Schnellenberg (Snellen-) die Eigenhörige Grete, Tochter des + Rotger von Schönhholthausen (Schonholt), die jetzt mit Johann Schulte zu Schönholthausen verheiratet ist, verkauft hatten (siehe Urkunde von 1501 Januar 21), nunmehr auch verkauft hat. Johann Rump erklärt seinen Verzicht. Gleichzeitig erklären Johann Rump und seine Frau Margarete, daß sie mit dem Amt Vilstein (Bilsten)(5 km südwestlich von Lennestadt) die Eigenhörige Katharina (Katherine), eine Tochter des + Rotger zu Burbecke (Burbek)(5 km nordöstlich von Lennestadt), die jetzt in Niederhelden (Nederenhellen)(6 km westlich von Lennestadt) wohnt, getauscht haben, wofür sie bisher noch keinen Gegenwert erhielten, durch Hermann von Schnellenberg entschädigt worden sind. Sie erklären ihren Verzicht und sichern Währschaft zu. Siegelankündigung: Johann Rump. Zeugen: Heineman (Heymeman) zum Hofe (tom Hove), Vikar, und Peter zum Hofe zu Schönholthausen. (op sunte Peters dagh ad cathedram).