Hans Georg Rohart von Neuenstein bekennt, daß Bischof Johann von Straßburg ihm gestattet habe, auf sein Gut im Steinacker genannt, in Oberkircher Zwing und Bann gelegen, eine Behausung zu erbauen unter der Bedingung, daß dieser Sitz kein freier adeliger Sitz sein soll, sondern dessen Bewohner dem Stift Straßburg gleich andern Untertanen mit Diensten verbunden sein sollen, doch erhält Hans Georg für sich, seine Frau Maria Cleophe und seinen Bruder Reichart auf Lebenszeit die persönliche Vergünstigung, das Haus als Freisitz zu bewohnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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