Streit um die zuständige Gerichtsinstanz bei einem Appellationsverfahren. Johann von Raesfeld zu Ostendorf, der Vater des Klägers Adolf von Raesfeld, hatte 1592 gegenüber Maria Becker, der Ehefrau von Konrad von Dael zum Dael, vor dem Offizialatgericht zu Köln die Einweisung in eine verpfändete Rente gefordert und erhalten. Der Prozeß wurde noch bis 1619 geführt, während die Beklagten dann eine Appellation bei dem Apostolischen Nuntius Antonius, Legat im niederländisch-rheinischen Bezirk, beabsichtigten. Mit dem Einwand, daß die Reichsordnung keinen geistlichen oder ausländischen Richter zuläßt, sondern in diesem Fall vor dem RKG verhandelt werden müsse, erwirkt 1620 der Kläger Adolfvon Raesfeld ein RKG-Mandat. Die Beklagten erklären sich 1621 bereit, das Mandat zu befolgen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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