Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg macht bekannt, daß Abt Heinrich ihn mit der Herrschaft Friemersheim belehnt hat, mit der der + Graf Hermann von Neuenahr belehnt war und die durch dessen Tod frei geworden ist. Der Herzog hat sich huldigen lassen. Mit Einwilligung des Abts hat der Herzog seiner Nichte Walburg, Gräfin von Neuenahr und Limburg, Frau zu Alpen, die Leibzucht daran gegeben. Der Herzog verspricht, wenn er nach dem Tod der Gräfin in den Besitz der Herrschaft gekommen sein wird, den Abt und dessen Nachfolger in ihren dortigen Einkünften und Rechten zu schützen und zu handhaben. Er wird alle Behinderungen und Beeinträchtigungen abstellen, besonders in der Besetzung der drei Kirchen und zwei Kapellen in der genannten Herrschaft und beim Gebrauch des Essemerbroichs. Auch die Gräfin soll ihre Leibzucht nutzen, ohne den Abt zu beeinträchtigen. - Es siegelt der Aussteller.