1546 Juli 26 (Mo nach St. Jakobstag) Lienhard Emer reversiert Wolf von Rechberg von Hohenrechberg zu Weißenstein und Grundsheim (Gruntzen) und Jörg Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg über die Verleihung des Hofs gen. St. Barthlomes Hof auf Beurer Markung samt großen und kleinen Zehnten, den er zuvor als Fallehen besessen hatte, und des großen und kleinen Zehnten von zwei halben Hufen zu Beuren, die jetzt Wolf Bucheller und Lienhard Scheurer bebauen. Gegen Zahlung von 190 fl wurde dieses Fall- in ein Erblehen umgewandelt. Er verspricht, es ungeschmälert zu erhalten, jährlich um den 11. Nov. (St. Martinstag) 2 fl 1 Ort Hellergeld, 2 Malter Dinkel und 2 Malter Hafer Gülten zu liefern und die üblichen Lehenpflichten zu erfüllen. Mit Zustimmung der Herrschaft kann er das Erblehen ungeteilt verkaufen. Verfällt der Hof in Kriegszeiten oder durch Unglücksfälle, hat er ihn auf seine Kosten wieder aufzubauen. Versäumt er seine Pflichten, fällt das Lehen der Herrschaft heim. Sr.: Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen Ausf. Perg., besch. - 1 Sg. abg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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