Bestätigung von des Hofgerichts Rottum wegen der Zession von leibgewinnsrührigen Grundstücken zu Obermörmter durch Wilhelm Scholten aus Niedermörmter an Johann Heickmann zu Obermörmter. Xanten den 11. Decembris 1797.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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