Urteil des Offizials in Werl betr. die Pfarrkirche in Wellinghofen: Kirchenvorsteher Johannes Synderen erklärt sich auf Intervention des Gf. von Limburg bereit, Herrn Jakob die Hälfte der Gerichtskosten zu erstatten, wenn dieser ihn als zuständigen Pfarrer anerkennt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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