Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet, dass sich Barbara Eggstain zu Waldeck, eheliche Tochter des Veit Eggstain von dort und als seine Leibeigene bisher der Herrschaft Waldburg "gehorig vnd verwandt gewest", gegen Zahlung von 6 fl rh seiner Leibherrschaft entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wo und wie sie will. Falls sie liegende und den Herrschaften des Ausstellers steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit ihnen nach "derselben" (d.i. der Herrschaften) Gebrauch gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Barbara, sollte sie über kurz oder lang in des Ausstellers Herrschaften zurück ziehen, sich dessen Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit ihm oder seinen Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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