(1) G 2564 (2)~Kläger: Dietrich Grothe, Lemgo, (Bekl.) (3)~Beklagter: Johann Baptist Ubaldinus, ehemaliger Drost zu Osterholz, wahrscheinlich im Groningerland, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Beatus Moses 1614 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Die RKG-Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem dem Appellanten die Begleichung der "gerichtlich gestandenen Schuld" auferlegt wurde. Der Appellant bestätigt das Bestehen einer Schuld, bestreitet aber die eingeklagte Höhe (1000 Rtlr.). Er verweist zudem darauf, in der Verschreibung sei eine Frist zur Kündigung des Kapitals festgelegt worden, die der Appellat nicht eingehalten habe. Dieser habe sich zudem, indem er ihn in Schriften an den Grafen als Verräter (proditor), Wolf (lupus) und Betrüger (fraudator) bezeichnet habe, wegen Beleidigung der Forderung verlustig gemacht. Der appellantische Prokurator beantragte Rufen gegen den nichterschienenen Appellaten, der sich im Groningerland aufhalte und der daher von der zu Rees, Emmerich und Kalkar öffentlich bekanntgemachten Ladung Kenntnis bekommen haben müsse. (6)~Instanzen: 1. Graf Simon zur Lippe 1611 - 1614 ( 2. RKG 1614 - 1615 (1611 - 1615) (8)~Beschreibung: 2 Bde., 2,5 cm; Bd. 1: 1,5 cm, 18 Bl., lose; Q 1 - 9, es fehlt Q 2; Bd. 2: 11 Bl., geb.; unquadranguliert und undatiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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