Vertrag zwischen Volprecht und Adolf Hermann Riedesel als Vormündern der Kinder des Hermann Riedesel, wonach alle Gelder, Fruchtzinsen und Zehnten beim Haus bleiben, die Teiche und Forstgelder drei Jahre hindurch in drei gleiche Teile geteilt werden sollen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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