Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hensel Schichtel von Schriesheim die unterste Mühle zu Schriesheim mit Wassergängen und Zubehör erblich verliehen hat. Dem Pfalzgrafen sind vierteljährlich zu Fronfasten 1/2 Gulden zu Mastung und 7 Malter Korn zu zinsen, die dem Keller zu Schriesheim zu reichen sind. Hensel soll die Mühle mitsamt Gerätschaften und Wassergang in redlichem Bau halten. Ausbesserungen an der Mühle und dem Wassergang haben ohne Kosten des Pfalzgrafen oder der Einwohner zu Schriesheim zu erfolgen, wobei diese dem Müller freiwillig dabei behilflich sein mögen. Er mag die Mühle mit Zustimmung des Pfalzgrafen versetzen, wobei sie in einer Hand bleiben soll. Der Inhaber der Mühle hat den Mahllohn (molter) nach altem Herkommen zu nehmen. Hensel hat seinen mit 15 Gulden belasteten Garten in der "Pflick" in der Schriesheimer Mark zum Unterpfand gesetzt, der bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Baupflicht an den Pfalzgrafen fallen soll. Ein bei der Mühle bebauter Platz, der zuvor zu St. Martinstag 1 Kappen gezinst hat, soll von dem Zins fortan befreit sein.