Heinrich von Sickingen, der nach dem Tod seines Schwagers Konrad von Venningen das Dorf Dühren als Lehen der Grafen von Katzenelnbogen innehatte, bezeugt, dass zu jener Zeit der Königspfründenhof zu Dühren frei von Atzung, Stallung und sonstigen Fronden gegenüber den Vogtsherren gewesen sei.