Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seine Muhme Gräfin Elisabeth von Hohenlohe, Frau zu Lichtenberg und Witwe, mitsamt ihren Schlössern, Städten, Dörfern, armen Leuten, Höfen und anderem in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, solange Elisabeth in ihrem Witwenstuhl unverändert und bei ihren Kindern bleibt und sofern ihr der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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