In Beilegung der Missverständnisse zwischen Prior und Konvent zu Bentlage und Johan von der Recke, Herrn zu Drein-Steinfurdt, wegen Verkaufs und Überlassung des halben Ruler Zehnten und des Schultenhofs zu Dalum, Kirchspiel Hesepe, wird vereinbart, dass der Konvent den Hof zu Dalum für 500 Reichstaler - 25 Reichstaler erblich behalten und darüber ein Kaufbrief ausgefertigt werden soll, den Zehnten soll Recke wieder an sich nehmen, dies Jahr ist er aber noch von Bentlage zu genießen, Recke soll den Bentalger Herrn 200 Reichstaler wieder erlegen, dazu 2000 Reichstaler in 2 Rentverschreibungen jährlich mit 100 Reichstaler auf Conversio Pauli - zuerst 1622 - zu verzinsen unter seinem und seiner Frau Siegel verschreiben. Danach sollen den von der Recke die vorige: "recessen und obligationes" wieder zurückgegeben werden; was der Zehnt weniger als der Zins erträgt, soll nicht abgerechnet werden. Zeuge: Dietherich Recken. Johan von der Recke und Frater Joannes Busäus, Prior zu Bentlage, unterschreiben.