Der Offizial der Würzburger Kurie fällt in einem Rechtsstreit zwischen dem Abt Konrad [Lengerit] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie dem Würzburger Bürger Johannes Fortlipp auf der anderen Seite das Endurteil. Strittig ist zwischen beiden Parteien ein jährlicher Zins von einem Garten oder einer Hofstatt in Würzburg in der Rosengasse beim Bäckertor. Der Offizial verurteilt nun Heinrich Fortlipp und Johannes Matheis dazu, diesen Zins an das Kloster zu entrichten. Außerdem haben sie die Prozesskosten, deren Höhe er noch festlegen wird, zu tragen. Er lässt dies durch den öffentlichen Notar Peter Schnabel in Form eines Notariatsinstruments beurkunden. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht Nikolaus Guldenschaff und Eckarius Verliser. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan