Schultheiß und Gericht zu Appenweier beurkunden einen Vergleich, welchen genannte Altgerichtsfreunde, zwischen Cunrat zu der Aich, im Auftrag von Markgraf Philipp I. von Baden und Claus Gerig zu Stande gebracht, wonach lezterer, der auf die ihm durch Urteil des Appenweirer Gerichts vom 21.013.1519 abgesprochenen Gärten Anspruch zu haben vermeint, darauf verzichtet, sie dagegen vom Markgrafen als Erblehen übernimmt