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Georg Erasmus Wurster Edler von Creutzberg auf Rauschenberg, Warmersdorf, Frickenhöchstadt und Grießhof, Reichsritter und kaiserlicher Rat, belehnt Christoph Ludwig Lochner Freiherr von Hüttenbach zu Lindenberg und Riegelstein, hochfürstlich-bambergischen Oberamtmann zu Waischenfeld (Weschenfeld) und Hollfeld, auf dessen Ersuchen als Geschlechtsältesten und mit seinen männlichen Leibeslehenerben mit der Hälfte des Zehnten zu Möchs als Mannlehen, den am Tag der Ausstellung dieser Urkunde sein hierzu bevollmächtigter ältester Sohn, Carl Christoph Ludwig Lochner Freiherr von Hüttenbach zu Lindenberg, hochfürstlich-bambergischer Hauptmann eines Infanterie-Regiments, käuflich erworben hatte und damit anstelle seines Vaters auch belehnt wird. Die zu dieser Hälfte des Zehnten zehntbaren Güter von Möchs werden in einer Spezifikation mit ihren Besitzern einzeln genannt, die andere Hälfte des Zehnten wird vom hochfürstlich-bambergischen Amt Wolfsberg eingezogen. Bei der Belehnung bleibt ausdrücklich vorbehalten, dass bei jedem Lehenfall, sei es auf der Seite des Lehenherren oder des Vasallen, sind jedesmal 25 fl rh zu entrichten sind. Carl Christoph Ludwig Lochner Freiherr bon Hüttenbach zu Lindenberg gelobt, nach dem Inhalt dieser Urkunde dem Lehenherrn, seinen lehenherrlichen Erben und Nachkommen nicht nur hold, getreu und gewärtig zu sein, sondern auch diesen Zehnten gegenüber niemand anderem als dem Lehenherrn und seinen Lehennachfolgern zu verrechten, zu verfechten und zu vertreten und sich im Übrigen jederzeit so zu verhalten, wozu die Lehenrechte einen getreuen Vasallen anweisen und verbinden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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