Hauptmann Jobst von Perliching zu Gelterfing und weitere Ratsmitglieder der Regierung in Landshut bekunden den Entscheid in der Streitsache zwischen Peter Taler zu Tal im Gericht Neumarkt und dem Kloster St. Veit wegen der Verschwendung und dem Verkauf von Holz, welches zur Grundherrschaft des Klosters gehört, laut dem die bisher ergangenen Urteile bestätigt werden;. S: Regierung Landshut, Sekretsiegel
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Hauptmann Jobst von Perliching zu Gelterfing und weitere Ratsmitglieder der Regierung in Landshut bekunden den Entscheid in der Streitsache zwischen Peter Taler zu Tal im Gericht Neumarkt und dem Kloster St. Veit wegen der Verschwendung und dem Verkauf von Holz, welches zur Grundherrschaft des Klosters gehört, laut dem die bisher ergangenen Urteile bestätigt werden;. S: Regierung Landshut, Sekretsiegel
Kloster St. Veit Urkunden, BayHStA, Kloster St. Veit Urkunden 153/I
Urkundensammlung StAM Abgabe 1984 Nr. 622
Zusatzklassifikation: +
Kloster St. Veit Urkunden
Kloster St. Veit Urkunden >> 1501-1600
1537 Januar 27
Kloster St. Veit Urkunden
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Landshut
Unternummer: I
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1537
Monat: 1
Tag: 27
Unternummer: I
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1537
Monat: 1
Tag: 27
Thal (Gde. Niedertaufkirchen, Lkr Mühldorf a. Inn)
Neumarkt-Sankt Veit (Lkr. Mühldorf a.Inn), Pfleggericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:38 MESZ