Die Gräfinnen Agnes von Nassau (Nassauwen) (a) und Adelheid von Sp. kommen für sich und ihre Kinder mit ihrem Verwandten Friedrich Grafen von Leiningen (Lyningen) (b) überein wegen aller Streitigkeiten um Erbe und Lehngüter, in denen ihnen nach dem Tod ihres Vaters Emich und ihres Bruders Emich die Nachfolge zustand. Johann von Randeck (Randecken) (c), Friedrich von Lautersheim (Luters-), Cuno von Montfort und Emich von Leiningen (Lynyngen), Burgmannen zu Altleiningen (veteri Lynyngen) werden zu Ratmannen bestimmt. Sie sollen alle von den Gräfinnen oder deren Boten genannten bzw. ihnen wichtig erscheinenden Dörfer aufsuchen und sich dort über die Rechte der Gräfinnen und des Grafen Friedrich an den umstrittenen Gütern informieren. Untertanen, Adlige und Geistliche sollen ihnen unter Eid die Wahrheit sagen. Diese 4 Ratmannen haben das, was sie in Erfahrung gebracht haben, den Grafen Eberhard von Katzenelnbogen (Catzenelen-) (d) und Heinrich von Veldenz (Veldencze) (e) mitzuteilen, die dann bis Michaelis (29.09.) entscheiden sollen. Fällt ein Ritter aus, sollen die übrigen drei die Anhörungen vornehmen. Stirbt einer, ernennt der Graf von Katzenelnbogen aus den Burgmannen zu Altleiningen einen neuen. Es wird ausdrücklich festgestellt, daß kein Besitzrecht genannt "gewerde", das Graf Friedrich an den umstrittenen Gütern hat, den Rechten der Gräfinnen abträglich sein soll. Es siegeln Agnes, Adelheid und ihre Söhne Heinrich Graf von Nassau und Simon Graf von Sp. (a) "Nasauen" C. (b) "Liningen" B. (c) "Randeken" B, "Ranndeken" C. (d) "Katzinellinbogen" B, "Catzen-" C. (e) "Veldencen" B, C.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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