Die zwischen dem Magistrat der Stadt Grabow und dem dortigen Amt entstandene Differenz über die Frage, wem die Ausübung der Polizei auf dem dortigen Kirchenplatz zustehe, und die Ausgleichung dieser Differenz durch Erteilung eines Kommissorium an den Magistrat zu Grabow zur Verwaltung der Polizei daselbst.