Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger und Bauer Christian Hauf von Söglingen [Gde. Altheim-Alb/Alb-Donau-Kreis] als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Barbara geborene Säßle, Witwe des Johann Gustav Zoller, als Braut erschienen. Begleitet werden sie von dem Bauern in Söglingen Johann Georg Hauf als Vater und erbetener Beistand des Bräutigams sowie dem Schiffmann Augustin Müller und dem Bauern Jakob Zoller als Pfleger der Braut und ihres Sohnes aus erster Ehe Johann Gustav. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 26. November 1784 vereinbarten Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 241] vorgelegt und um seine Bestätigung gebeten, da der Sohn der Braut noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rates untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet dieser, dass der Vertrag gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgefasst wurde und eine ausreichende Versorung für den Sohn der Braut vorsieht. Er kann daher unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.