Jörg Hund (Hundt) [von Wenkheim] bekundet seine Zustimmung zu der Rachtung zwischen ihm und Graf Johann von Wertheim, die Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen ihrer Irrtümer und Forderungen außerhalb ihrer Fehde aufgerichtet hat. Demnach sollen beide Parteien vor den weltlichen Räten des Pfalzgrafen den Rechtsgang nehmen, wie Rachtung und Beibrief, gegeben zu Germersheim am 27.04.1494 (uff sondag vor des heilgen crutz tag), ausweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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