Päpstliche Anordnung für Kloster Hasungen Johann Schützeberg als rechtmäßigen Inhaber des Patronats über die Kirche Wolfhagen nicht in dessen Besitz zu stören
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Urk. 27, 401
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1400-1424
1420 Februar 28
Ausfertigung, Papierrotulus, aufgedrücktes Siegel ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et actum Florencie in domo habitacionis nostre sita prope ecclesiam b. Marie Novelle sub a. a. nativ. dom. 1420 indictione tertia decima die Mercurii vicesima octava mensis Februarii pontificatus Martin pape quinti anno tercio.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Petrus Bischof von Condom (Condonn.) schreibt im Auftrag des Papstes an den Erzb. von Mainz, den Abt, Prior und Konvent zu Hasungen und denen, welche die Verleihung der Pfarrkirche zu Schützeberg mit dem Filial Wolfhagen angehe oder die sonst mit der Pfarrei verbunden seien, dass der Papst durch seine hier eingedrückte Bulle vom 17. Dez. 1419 auf Klage Joh. Schutzebergs entschieden habe, dass er rechtmässiger Inhaber der Pfarrei wolfhagen sei und dem Kl. Hasungen verboten werde ihn im Besitz zu stören. Er gebietet dem Kloster binnen 6 Tagen nach Empfang dem Kläger oder seinem Vertreter die Pfarrei mit allem Besitz einzuräumen, binnen weiteren 30 Tagen ihm die fälschlich erhobenen Einkünfte zu ersetzen und die Prozesskosten von 25 Goldgulden sowie für die seitdem entstandenen Kosten noch 7 Goldgulden zu bezahlen. Er bedroht die Pfarrgenossen und Zinsleute von Schützeberg und Wolfhagen, wenn sie sich nicht fügen,mit dem Bann, Abt, Prior und Konvent sowie die Kirchen beider Orte mit der Suspensio a divinis. Die Prozessentscheidung und dieser Befehl solle im Besitz des Joh. Schützeberg oder seines Vertreters bleiben.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Signiert von Notar Sander Marteshusen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Mag. Petrus v. Turnout päpstl. Gerichtsnotar und Joh. de Caupe Kleriker Lütticher Diöz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller als Bisch. v. Oleron (Olorens.)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Petrus Bischof von Condom (Condonn.) schreibt im Auftrag des Papstes an den Erzb. von Mainz, den Abt, Prior und Konvent zu Hasungen und denen, welche die Verleihung der Pfarrkirche zu Schützeberg mit dem Filial Wolfhagen angehe oder die sonst mit der Pfarrei verbunden seien, dass der Papst durch seine hier eingedrückte Bulle vom 17. Dez. 1419 auf Klage Joh. Schutzebergs entschieden habe, dass er rechtmässiger Inhaber der Pfarrei wolfhagen sei und dem Kl. Hasungen verboten werde ihn im Besitz zu stören. Er gebietet dem Kloster binnen 6 Tagen nach Empfang dem Kläger oder seinem Vertreter die Pfarrei mit allem Besitz einzuräumen, binnen weiteren 30 Tagen ihm die fälschlich erhobenen Einkünfte zu ersetzen und die Prozesskosten von 25 Goldgulden sowie für die seitdem entstandenen Kosten noch 7 Goldgulden zu bezahlen. Er bedroht die Pfarrgenossen und Zinsleute von Schützeberg und Wolfhagen, wenn sie sich nicht fügen,mit dem Bann, Abt, Prior und Konvent sowie die Kirchen beider Orte mit der Suspensio a divinis. Die Prozessentscheidung und dieser Befehl solle im Besitz des Joh. Schützeberg oder seines Vertreters bleiben.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Signiert von Notar Sander Marteshusen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Mag. Petrus v. Turnout päpstl. Gerichtsnotar und Joh. de Caupe Kleriker Lütticher Diöz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller als Bisch. v. Oleron (Olorens.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ