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Versammlungs- und Beschlussrecht der Gemeinde Oberartelshofen
Enthält:
1780 Oktober 3 (in duplo): Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Hieronymus-Wilhelm-von-Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei das Protokoll über den Verkauf des Gütleins des hiesigen Untertanen Peter Hörmann zu Oberartelshofen (hier nicht vorhanden).
Am Donnerstag, dem 28. September, brach in Vorra erneut ein Feuer aus, das 2 Wohnhäuser und 3 Stadel einäscherte. In diesem Zusammenhang sprach Schreiber mit Herrn (Johann Georg) Haller, dem Pfleger zu Hersbruck, wegen der für die betroffenen Scheurlischen Untertanen zu sammelnden Gelder, welche laut Haller ins Steueramt Reicheneck zu liefern seien. Schreiber teilte daraufhin den beiden Gemeindevierern in Artelshofen mit, sie sollten die Gelder bei der Verwaltung abliefern, was Unterartelshofen auch sofort getan hat (1 fl 24 Kr.), wohingegen Oberartelshofen das Geld gleich einem Boten nach Reicheneck übergaben hatte. Laut Befragung des dortigen Vierers hatte am 28. September eine Gemeindeversammlung stattgefunden, welche die direkte Lieferung des Geldes beschlossen hatte. Man ist dort der Ansicht, jederzeit eine Versammlung abhalten zu dürfen, ohne die Verwaltung informieren zu müssen. Dazu der beiliegende Extrakt aus der Gemeindeordnung (s.u.).
Anbei der Kaufbrief des Johann Caspar Hechtfischer zum Zwecke der Siegelung (hier nicht enthalten).
Dabei:
Extrakt aus der Gemeindeordnung:
Erstlich
Solle keine Gemein ohne Vorbewust der HochEdlen Gemein-Herrschaft berufen werden, bey Straf 2 fl.
1780 Oktober 5: Gesiegeltes Schreiben der Verwaltung, Nürnberg, an die Vierer in Artelshofen.
Trotz Verbots eigenmächtiger Versammlungen hat man am 28. September wiederum eine verbotswidrige Veranstaltung abgehalten. Die Strafe von 2 Gulden wird hiermit fällig. Im Wiederbetretungsfall wäre u.a. auch Arreststrafe möglich.
1780 November 9: Schreiben des Ulrich Nikolaus Volland, Nürnberg, an Verwalter Gröschel, Artelshofen.
Wenn Johann Loos, Stöppach, von den 150 Gulden 70 Gulden zahlt, könnten diese dem dortigen Georg Loos geliehen werden.
Anbei eine Signatur an die Gemeindemitglieder in Artelshofen (wohl vorstehendes Stück).
1780 Dezember 5 (Konzept): Schreiben (Gröschels nach Nürnberg).
Die Signatur (gestrichen: unterm ... Oct. = Oktober 5) hat nichts gefruchtet. Wieder wurde eigenmächtig eine Versammlung abgehalten und dabei der Verkauf von 3 Eichen an den Färber in Velden beschlossen.
Weitere Themen:
Loos und Stief in Stöppach werden ihr Buchenholz wegen der schlechten Wegverhältnisse wohl nicht in Hirschbach verkaufen können.
3-wöchiger Arrest der Margaretha Dozauer (siehe Nr. 1737).
Steuern für die Papiermühle und die Kreuzmühle in Hirschbach. Der Kreuzmüller Johann Caspar Hechtfischer hat die Mühle am 8. Juni bezogen, bittet daher um Nachlass bei den Abgaben.
Liquidation des Gutes des Peter Hörmann. Bislang kein Kaufinteressent, wohl wegen des schlechten Zustandes des Gutes.
1780 Dezember 6: Extrakt aus einem Schreiben (aus Nürnberg).
Die beiliegende Signatur (= nachfolgend) soll der Gemeinde publiziert werden. Die Reaktion der Gemeinde soll protokolliert werden. Falls der Färber die Eichen schon abtransportiert, aber noch nicht bezahlt haben, so soll er das Geld beim Verwalter hinterlegen.
1780 Dezember 7: Schreiben an die Gemeinde Oberartelshofen aus Nürnberg (in duplo: Konzept und gesiegeltes Original).
Trotz Befehls der Herrschaft hält die Gemeinde Oberartelshofen Versammlungen ab, ohne die Verwaltung bzw Herrschaft zu informieren. Außerdem gibt man Gemeindeholz nach eigenem Gutdünken ab, ebenfalls an der Herrschaft vorbei. So wurde erst kürzlich eine Versammlung eigenmächtig abgehalten, in der der Verkauf von 3 Eichen aus dem Gemeindewald beschlossen wurde. Dies alles widerspricht der Gemeindeordnung, sodass die Herrschaft nun nicht länger mehr zusehen kann.
Es wird der Gemeinde hiermit bei Strafe von 25 Gulden untersagt, die Eichen vor Klärung des Sachverhalts an den Färber in Velden herauszugeben.
In Punkto Versammlung wird angedroht, eine unangemeldete Versammlung werde auseinandergetrieben, und der Vierer, oder bei wem auch immer die Versammlung stattfinde, sofort mit Arrest belegt werden. Weitere, empfindliche Strafen würden ebenfalls folgen.
1780 Dezember 9 (in duplo): Protokoll, Artelshofen.
Sämtlichen Oberartelshofener Untertanen wurde das vorstehende Schreiben der Herrschaft publiziert, welche sich sofort bereiterklärten, künftig Folge zu leisten. Anwesend waren: Der Weber Hans Serz, Johann Conrad Eichmüller, Friedrich Schaup, Hans Georg Schramm jun., Christoph Hufnagel, Hans Looß, Hans Leimberger, der Schneider Johann Serz, Hans Georg Schramm sen., Georg Schmidt, Georg Peter Grötsch, Erhard Windisch und Hans Baur.
1780 Dez 12: Anbei das Protokoll (= vorstehend).
Undatiert (laut Tektur ein Protokoll wegen der Gemein-Claffter.)
Die Gemeinden hauen zu viele und zu große Klafter, es verschwinden sogar ganze Bäume, oder Holz wird unter der Streu versteckt und mit dieser abtransportiert. Verweis auf eine herrschaftliche Entschließung von 1764 Juni 18 (= Nr. 1302), wonach das Holz gemeinschaftlich zu hauen, danach dann im Losverfahren zu verteilen ist. Dies wird nun erneuert.
Archivale
Indexbegriff Person: Bauer, Hans
Indexbegriff Person: Dotzauer, Margaretha
Indexbegriff Person: Eichenmüller, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Färber, N
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg Peter
Indexbegriff Person: Haller, Johann Georg
Indexbegriff Person: Hechtfischer, Johann Kaspar (Hirschbach)