Versammlungs- und Beschlussrecht der Gemeinde Oberartelshofen
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E 49/II Nr. 1353
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
03.10.1780 - 12.12.1780
Enthält:
1780 Oktober 3 (in duplo): Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Hieronymus-Wilhelm-von-Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei das Protokoll über den Verkauf des Gütleins des hiesigen Untertanen Peter Hörmann zu Oberartelshofen (hier nicht vorhanden).
Am Donnerstag, dem 28. September, brach in Vorra erneut ein Feuer aus, das 2 Wohnhäuser und 3 Stadel einäscherte. In diesem Zusammenhang sprach Schreiber mit Herrn (Johann Georg) Haller, dem Pfleger zu Hersbruck, wegen der für die betroffenen Scheurlischen Untertanen zu sammelnden Gelder, welche laut Haller ins Steueramt Reicheneck zu liefern seien. Schreiber teilte daraufhin den beiden Gemeindevierern in Artelshofen mit, sie sollten die Gelder bei der Verwaltung abliefern, was Unterartelshofen auch sofort getan hat (1 fl 24 Kr.), wohingegen Oberartelshofen das Geld gleich einem Boten nach Reicheneck übergaben hatte. Laut Befragung des dortigen Vierers hatte am 28. September eine Gemeindeversammlung stattgefunden, welche die direkte Lieferung des Geldes beschlossen hatte. Man ist dort der Ansicht, jederzeit eine Versammlung abhalten zu dürfen, ohne die Verwaltung informieren zu müssen. Dazu der beiliegende Extrakt aus der Gemeindeordnung (s.u.).
Anbei der Kaufbrief des Johann Caspar Hechtfischer zum Zwecke der Siegelung (hier nicht enthalten).
Dabei:
Extrakt aus der Gemeindeordnung:
Erstlich
Solle keine Gemein ohne Vorbewust der HochEdlen Gemein-Herrschaft berufen werden, bey Straf 2 fl.
1780 Oktober 5: Gesiegeltes Schreiben der Verwaltung, Nürnberg, an die Vierer in Artelshofen.
Trotz Verbots eigenmächtiger Versammlungen hat man am 28. September wiederum eine verbotswidrige Veranstaltung abgehalten. Die Strafe von 2 Gulden wird hiermit fällig. Im Wiederbetretungsfall wäre u.a. auch Arreststrafe möglich.
1780 November 9: Schreiben des Ulrich Nikolaus Volland, Nürnberg, an Verwalter Gröschel, Artelshofen.
Wenn Johann Loos, Stöppach, von den 150 Gulden 70 Gulden zahlt, könnten diese dem dortigen Georg Loos geliehen werden.
Anbei eine Signatur an die Gemeindemitglieder in Artelshofen (wohl vorstehendes Stück).
1780 Dezember 5 (Konzept): Schreiben (Gröschels nach Nürnberg).
Die Signatur (gestrichen: unterm ... Oct. = Oktober 5) hat nichts gefruchtet. Wieder wurde eigenmächtig eine Versammlung abgehalten und dabei der Verkauf von 3 Eichen an den Färber in Velden beschlossen.
Weitere Themen:
Loos und Stief in Stöppach werden ihr Buchenholz wegen der schlechten Wegverhältnisse wohl nicht in Hirschbach verkaufen können.
3-wöchiger Arrest der Margaretha Dozauer (siehe Nr. 1737).
Steuern für die Papiermühle und die Kreuzmühle in Hirschbach. Der Kreuzmüller Johann Caspar Hechtfischer hat die Mühle am 8. Juni bezogen, bittet daher um Nachlass bei den Abgaben.
Liquidation des Gutes des Peter Hörmann. Bislang kein Kaufinteressent, wohl wegen des schlechten Zustandes des Gutes.
1780 Dezember 6: Extrakt aus einem Schreiben (aus Nürnberg).
Die beiliegende Signatur (= nachfolgend) soll der Gemeinde publiziert werden. Die Reaktion der Gemeinde soll protokolliert werden. Falls der Färber die Eichen schon abtransportiert, aber noch nicht bezahlt haben, so soll er das Geld beim Verwalter hinterlegen.
1780 Dezember 7: Schreiben an die Gemeinde Oberartelshofen aus Nürnberg (in duplo: Konzept und gesiegeltes Original).
Trotz Befehls der Herrschaft hält die Gemeinde Oberartelshofen Versammlungen ab, ohne die Verwaltung bzw Herrschaft zu informieren. Außerdem gibt man Gemeindeholz nach eigenem Gutdünken ab, ebenfalls an der Herrschaft vorbei. So wurde erst kürzlich eine Versammlung eigenmächtig abgehalten, in der der Verkauf von 3 Eichen aus dem Gemeindewald beschlossen wurde. Dies alles widerspricht der Gemeindeordnung, sodass die Herrschaft nun nicht länger mehr zusehen kann.
Es wird der Gemeinde hiermit bei Strafe von 25 Gulden untersagt, die Eichen vor Klärung des Sachverhalts an den Färber in Velden herauszugeben.
In Punkto Versammlung wird angedroht, eine unangemeldete Versammlung werde auseinandergetrieben, und der Vierer, oder bei wem auch immer die Versammlung stattfinde, sofort mit Arrest belegt werden. Weitere, empfindliche Strafen würden ebenfalls folgen.
1780 Dezember 9 (in duplo): Protokoll, Artelshofen.
Sämtlichen Oberartelshofener Untertanen wurde das vorstehende Schreiben der Herrschaft publiziert, welche sich sofort bereiterklärten, künftig Folge zu leisten. Anwesend waren: Der Weber Hans Serz, Johann Conrad Eichmüller, Friedrich Schaup, Hans Georg Schramm jun., Christoph Hufnagel, Hans Looß, Hans Leimberger, der Schneider Johann Serz, Hans Georg Schramm sen., Georg Schmidt, Georg Peter Grötsch, Erhard Windisch und Hans Baur.
1780 Dez 12: Anbei das Protokoll (= vorstehend).
Undatiert (laut Tektur ein Protokoll wegen der Gemein-Claffter.)
Die Gemeinden hauen zu viele und zu große Klafter, es verschwinden sogar ganze Bäume, oder Holz wird unter der Streu versteckt und mit dieser abtransportiert. Verweis auf eine herrschaftliche Entschließung von 1764 Juni 18 (= Nr. 1302), wonach das Holz gemeinschaftlich zu hauen, danach dann im Losverfahren zu verteilen ist. Dies wird nun erneuert.
1780 Oktober 3 (in duplo): Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Hieronymus-Wilhelm-von-Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei das Protokoll über den Verkauf des Gütleins des hiesigen Untertanen Peter Hörmann zu Oberartelshofen (hier nicht vorhanden).
Am Donnerstag, dem 28. September, brach in Vorra erneut ein Feuer aus, das 2 Wohnhäuser und 3 Stadel einäscherte. In diesem Zusammenhang sprach Schreiber mit Herrn (Johann Georg) Haller, dem Pfleger zu Hersbruck, wegen der für die betroffenen Scheurlischen Untertanen zu sammelnden Gelder, welche laut Haller ins Steueramt Reicheneck zu liefern seien. Schreiber teilte daraufhin den beiden Gemeindevierern in Artelshofen mit, sie sollten die Gelder bei der Verwaltung abliefern, was Unterartelshofen auch sofort getan hat (1 fl 24 Kr.), wohingegen Oberartelshofen das Geld gleich einem Boten nach Reicheneck übergaben hatte. Laut Befragung des dortigen Vierers hatte am 28. September eine Gemeindeversammlung stattgefunden, welche die direkte Lieferung des Geldes beschlossen hatte. Man ist dort der Ansicht, jederzeit eine Versammlung abhalten zu dürfen, ohne die Verwaltung informieren zu müssen. Dazu der beiliegende Extrakt aus der Gemeindeordnung (s.u.).
Anbei der Kaufbrief des Johann Caspar Hechtfischer zum Zwecke der Siegelung (hier nicht enthalten).
Dabei:
Extrakt aus der Gemeindeordnung:
Erstlich
Solle keine Gemein ohne Vorbewust der HochEdlen Gemein-Herrschaft berufen werden, bey Straf 2 fl.
1780 Oktober 5: Gesiegeltes Schreiben der Verwaltung, Nürnberg, an die Vierer in Artelshofen.
Trotz Verbots eigenmächtiger Versammlungen hat man am 28. September wiederum eine verbotswidrige Veranstaltung abgehalten. Die Strafe von 2 Gulden wird hiermit fällig. Im Wiederbetretungsfall wäre u.a. auch Arreststrafe möglich.
1780 November 9: Schreiben des Ulrich Nikolaus Volland, Nürnberg, an Verwalter Gröschel, Artelshofen.
Wenn Johann Loos, Stöppach, von den 150 Gulden 70 Gulden zahlt, könnten diese dem dortigen Georg Loos geliehen werden.
Anbei eine Signatur an die Gemeindemitglieder in Artelshofen (wohl vorstehendes Stück).
1780 Dezember 5 (Konzept): Schreiben (Gröschels nach Nürnberg).
Die Signatur (gestrichen: unterm ... Oct. = Oktober 5) hat nichts gefruchtet. Wieder wurde eigenmächtig eine Versammlung abgehalten und dabei der Verkauf von 3 Eichen an den Färber in Velden beschlossen.
Weitere Themen:
Loos und Stief in Stöppach werden ihr Buchenholz wegen der schlechten Wegverhältnisse wohl nicht in Hirschbach verkaufen können.
3-wöchiger Arrest der Margaretha Dozauer (siehe Nr. 1737).
Steuern für die Papiermühle und die Kreuzmühle in Hirschbach. Der Kreuzmüller Johann Caspar Hechtfischer hat die Mühle am 8. Juni bezogen, bittet daher um Nachlass bei den Abgaben.
Liquidation des Gutes des Peter Hörmann. Bislang kein Kaufinteressent, wohl wegen des schlechten Zustandes des Gutes.
1780 Dezember 6: Extrakt aus einem Schreiben (aus Nürnberg).
Die beiliegende Signatur (= nachfolgend) soll der Gemeinde publiziert werden. Die Reaktion der Gemeinde soll protokolliert werden. Falls der Färber die Eichen schon abtransportiert, aber noch nicht bezahlt haben, so soll er das Geld beim Verwalter hinterlegen.
1780 Dezember 7: Schreiben an die Gemeinde Oberartelshofen aus Nürnberg (in duplo: Konzept und gesiegeltes Original).
Trotz Befehls der Herrschaft hält die Gemeinde Oberartelshofen Versammlungen ab, ohne die Verwaltung bzw Herrschaft zu informieren. Außerdem gibt man Gemeindeholz nach eigenem Gutdünken ab, ebenfalls an der Herrschaft vorbei. So wurde erst kürzlich eine Versammlung eigenmächtig abgehalten, in der der Verkauf von 3 Eichen aus dem Gemeindewald beschlossen wurde. Dies alles widerspricht der Gemeindeordnung, sodass die Herrschaft nun nicht länger mehr zusehen kann.
Es wird der Gemeinde hiermit bei Strafe von 25 Gulden untersagt, die Eichen vor Klärung des Sachverhalts an den Färber in Velden herauszugeben.
In Punkto Versammlung wird angedroht, eine unangemeldete Versammlung werde auseinandergetrieben, und der Vierer, oder bei wem auch immer die Versammlung stattfinde, sofort mit Arrest belegt werden. Weitere, empfindliche Strafen würden ebenfalls folgen.
1780 Dezember 9 (in duplo): Protokoll, Artelshofen.
Sämtlichen Oberartelshofener Untertanen wurde das vorstehende Schreiben der Herrschaft publiziert, welche sich sofort bereiterklärten, künftig Folge zu leisten. Anwesend waren: Der Weber Hans Serz, Johann Conrad Eichmüller, Friedrich Schaup, Hans Georg Schramm jun., Christoph Hufnagel, Hans Looß, Hans Leimberger, der Schneider Johann Serz, Hans Georg Schramm sen., Georg Schmidt, Georg Peter Grötsch, Erhard Windisch und Hans Baur.
1780 Dez 12: Anbei das Protokoll (= vorstehend).
Undatiert (laut Tektur ein Protokoll wegen der Gemein-Claffter.)
Die Gemeinden hauen zu viele und zu große Klafter, es verschwinden sogar ganze Bäume, oder Holz wird unter der Streu versteckt und mit dieser abtransportiert. Verweis auf eine herrschaftliche Entschließung von 1764 Juni 18 (= Nr. 1302), wonach das Holz gemeinschaftlich zu hauen, danach dann im Losverfahren zu verteilen ist. Dies wird nun erneuert.
Archivale
Indexbegriff Person: Bauer, Hans
Indexbegriff Person: Dotzauer, Margaretha
Indexbegriff Person: Eichenmüller, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Färber, N
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg Peter
Indexbegriff Person: Haller, Johann Georg
Indexbegriff Person: Hechtfischer, Johann Kaspar (Hirschbach)
Indexbegriff Person: Hörmann, Peter
Indexbegriff Person: Hufnagel, Christoph
Indexbegriff Person: Leimberger, Hans
Indexbegriff Person: Loos, Georg
Indexbegriff Person: Loos, Hans
Indexbegriff Person: Loos, Johann
Indexbegriff Person: Loos, N
Indexbegriff Person: Schaup, Friedrich
Indexbegriff Person: Schmidt, Georg
Indexbegriff Person: Schramm, Hans Georg jun
Indexbegriff Person: Schramm, Hans Georg sen
Indexbegriff Person: Serz, Hans
Indexbegriff Person: Serz, Johann (Schneider)
Indexbegriff Person: Stief, N
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Indexbegriff Person: Dotzauer, Margaretha
Indexbegriff Person: Eichenmüller, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Färber, N
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg Peter
Indexbegriff Person: Haller, Johann Georg
Indexbegriff Person: Hechtfischer, Johann Kaspar (Hirschbach)
Indexbegriff Person: Hörmann, Peter
Indexbegriff Person: Hufnagel, Christoph
Indexbegriff Person: Leimberger, Hans
Indexbegriff Person: Loos, Georg
Indexbegriff Person: Loos, Hans
Indexbegriff Person: Loos, Johann
Indexbegriff Person: Loos, N
Indexbegriff Person: Schaup, Friedrich
Indexbegriff Person: Schmidt, Georg
Indexbegriff Person: Schramm, Hans Georg jun
Indexbegriff Person: Schramm, Hans Georg sen
Indexbegriff Person: Serz, Hans
Indexbegriff Person: Serz, Johann (Schneider)
Indexbegriff Person: Stief, N
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Artelshofen - Oberes Dorf
Hersbruck
Hirschbach
Hirschbach, Kreuzmühle
Hirschbach, Papiermühle
Reicheneck
Stöppach
Velden
Vorra
Verwalter Artelshofen
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Gütlein
Verkauf
Untertan
Brandunglück
Brandkollekte
Pfleger, Hersbruck
Steueramt, Reicheneck
Gemeindevierer Artelshofen
Bote
Gemeindeversammlung
Gemeindebeschluss
Versammlungsrecht
Beschlussrecht
Gemeindeordnung, Artelshofen
Kaufbrief
Siegelung
Extrakt
Verbot
Strafdrohung
Holzverkauf
Gemeindewald
Protokoll
Weber
Schneider
Färber
Publikation
Gehorsam
Buchenholz
Straßenverhältnisse
Verkauf
Arrest
Müller, Hirschbach
Papiermühle, Hirschbach
Steuern
Nachlass
Liquidation
Gut
Extrakt
Hinterlegung
Gemeindeklafter
Klafterholz
Holzzuteilung
Losverfahren
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ