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Enthält: Findation der Elende Lamberti. Die Stadt Münster bestimmt ein Haus an der Stadtmauer zwischen Servatii und Mauritztor zur Aufnahme armer Pest- und Seuchenkranker, insbesonders erkrankter Dienstboten, Scholaren und Kleriker. Das Haus soll heißen "Haus der Barmherzigkeit" und unter der Aufsicht zweier Bürger aus dem Kirchspiel Lamberti stehen. Es folgen die Bestimmungen für die Provisoren und für die Einwohner des Hauses, die die Krankenpflege ausüben.