Johann Graf zu Saarbrücken Herr zu Commercy verkündet einen einjährigen Rechtsstillstand bezüglich der von den Grafen Johann von Nassau-Hadamar und Wilhelm von Wied und dem Gerlach Herrn zu Isenburg und andern Schiedsmännern gesprochenen Urteils in Sachen des Erzbischofs Cune von Trier gegen Graf Johann von Nassau-Merenberg. Letztere beiden sollen auch ihre gegenseitigen Ansprüche wegen des Hauses Aldendorff (Allendorf) nach erfolgter Aussöhnung Cunes mit den Gebrüdern Johann, Gisilbrecht und Heinrich von Aldendorff ganz aufgeben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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